Bankbearbeitungsgebühren zurückholen?

Der BGH hat entschieden, dass Kreditinstitute ihren Privatkunden zusätzlich zum Zinssatz keine Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen dürfen. Begründung: Mit den Bearbeitungsgebühren würden Kosten für Arbeitsgänge abgegolten, die ausschließlich im eigenen Interesse der Kreditinstitute selber seien – zum Beispiel die Kosten der Bonitätsprüfung.

Es wird von vielen Seiten jetzt auch Unternehmen angeraten, bei ihren Kreditinstituten vorstellig zu werden, da eine Übertragung des Urteils auf Unternehmenskredite plausibel sei und wahrscheinlich kommen werde.

Doch ist das wirklich eine so gute Idee? Lesen Sie dazu meinen Beitrag auf der Seite der Mittelstandsbotschafter des Creditreform-Magazins.

 

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