Banken und Gesetzgeber erwarten Frühwarnsystem

Sowohl Banken wie auch der Gesetzgeber erwarten ein Frühwarnsystem – von allen Unternehmen. Wie sieht es in Ihrem Unternehmen aus: In welchem Umfang nutzen Sie Frühwarnsignale. Dahinter stehen Fragen wie: Welche, wie regelmäßig werden diese überprüft, welche Schlussfolgerungen werden bei welchen Ergebnissen gezogen und umgesetzt?

Banken erwarten Frühwarnsystem

Das ist das Ergebnis der „Bankenumfrage 2021“ des Bundesverband Die KMU-Berater zu „Kreditbedingungen unter Corona“. Die Frage an die Banken lautete: „Wie wichtig ist ein vorhandenes Frühwarnsystem beim Unternehmen?“ Die Antworten:

  • äußerst wichtig: 20,4 %
  • Sehr wichtig: 58,4 %
  • relativ wichtig: 17,9 %
  • eher unwichtig: 2,7 %
  • überhaupt nicht wichtig: 0,9 %

Die Schlussfolgerung für Ihre Bankgespräche: Sprechen Sie die Frühwarnfunktionen in Ihrem Unternehmen mit an.

Die gesamten Ergebnisse der Umfrage finden Sie bei den KMU-Beratern.

Der Gesetzgeber erwartet ein Frühwarnsystem

Diese Forderung für alle Unternehmen ist relativ neu: Das fordert seit dem 1.1.2021 auch das Unternehmensstabilisierungs- und –restrukturierungsgesetz (StaRUG). Im § 1 Absatz 1 heißt es: Die Geschäftsführer einer GmbH müssen fortlaufend über Entwicklungen wachen, die den Fortbestand der GmbH gefährden können. Erkennen die Geschäftsführer solche, ergreifen sie geeignete Gegenmaßnahmen und erstatten den zur Überwachung der Geschäftsleitung berufenen Organen unverzüglich Bericht. Und im Absatz 2 wird geklärt, dass dies auch für andere Rechtsformen gilt.

Mehr zum StaRUG finden Sie in diesem Beitrag.

Inhalte eines Frühwarnsystems

Ein Frühwarnsystem sollte u.a. folgende Fragen beantworten:

Die Konsequenz sind folgende Fragen: Welches sind die größten Risiken im Geschäftsmodell des Unternehmens? Wie können diese regelmäßig beobachtet, erkannt, reduziert oder sogar vermieden werden? Welche weiteren Risiken könnten in der Zukunft bei einer Weiterentwicklung des Geschäftsmodells dazu kommen? Welche Instrumente / Kennzahlen sollen zur Überwachung genutzt werden? Wer im Unternehmen ist dabei für welche Aufgaben verantwortlich?

Typische Risiken in Unternehmen

Typische wesentliche Risiken in Unternehmen sind zum Beispiel die folgenden. Aber Achtung: Diese Aufstellung keinesfalls abschließend. Es hängt vom Geschäftsmodell ab und auch von der Größe des Unternehmens und der Komplexität seiner Organisation. Trotzdem seien die folgenden Risiken einmal angesprochen:

Produkthaftung / Forderungsausfall / Abhängigkeit von wenigen Großkunden / Abhängigkeit von wenigen Lieferanten / Abhängigkeit von der Fachkompetenz einzelner Mitarbeiter / Ausfall von Unternehmer:in für mehrere Wochen / Ungenaue Kalkulationen / keine aussagefähigen Zahlen zur Unternehmenssteuerung / Abhängigkeit von nur einer kreditgebenden Hausbank /  neue Trends, die das bisherige Geschäftsmodell in Frage stellen / Nicht ausreichende Kreditlinien / Schlechtes Rating bei Kreditgebern / .  .  .

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