Wenn Sie die Corona-Soforthilfe von Bund und / oder Ländern genutzt haben, dann sollten Sie auf einige neue Änderungen achten.Es geht also um die Zuschüsse von bis zu T€ 9 oder T€ 15 oder je nach Land auch darüber hinaus.
Die folgenden Hinweise beziehen sich auf Änderungen im Land Nordrhein-Westfalen. Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem Bundesland, welche Veränderungen und Regelungen es dort für diese beiden Themen gibt – entweder auf der Internetseite des jeweiligen Wirtschaftsministeriums oder bei Ihrer regionalen / lokalen Wirtschaftsförderung.
- Kosten der privaten Lebenshaltung: Es gab unterschiedliche Einschätzungen, ob Sie diese aus dem Zuschuss mit begleichen dürfen. Für NRW steht jetzt fest: Für die Monate März und April können Sie pauschal jeweils € 1.000 ansetzen. Für Mai nicht! Dort müssen Sie wenn nötig die Grundsicherung beantragen.
- Verwendungsnachweis: Ja, der kommt in NRW mit einem Formular, das man Ihnen zusenden wird.
Mehr Informationen finden Sie auf www.corona-krise.cd-sander.de – und zu diesen beiden Themen ganz speziell auf der Unterseite „Corona aktuell“.