Corona-Überbrückungshilfe jetzt beantragen

Nach der Corona-Soforthilfe kommt jetzt mit der Corona-Überbrückungshilfe das zweite Zuschussprogramm des Bundes, um coronabedingte Liquiditätsengpässe von Unternehmen aufzufangen. Die Corona-Überbrückungshilfe können Unternehmen jetzt über ihren Steuerberater beantragen.

Der Antrag läuft über ein zweistufiges Verfahren. Weitere Informationen auf dem aktuellen Veröffentlichungsstand und weiterführende Links finden Sie auf www.corona-krise.cd-sander.de.

 

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