Zuletzt aktualisiert: 14. April 2020
Wenn der Corona-Virus in Ihrem Unternehmen bereits für Umsatzrückgänge sorgt oder noch sorgen könnte / sorgen wird, dann hat das Konsequenzen für Ihre Kreditgespräche! Das gilt nicht nur für aktuelle Kreditanfragen aufgrund solcher Umsatzrückgänge, sondern auch für ohnehin anstehende Termine wie Kreditverlängerungen oder ohnehin geplante neue Kreditanfragen für Investitionen oder Betriebsmittel.
Warum das so ist?
Die Kreditgeber fürchten natürlich, dass sich Umsatzrückgänge wegen des Corona-Virus negativ auf die wirtschaftlichen Ergebnisse von Unternehmen auswirken werden. Also werden die Kreditrisiken für Banken und Sparkassen eher ansteigen. Und das mögen Kreditgeber natürgemäß nicht. Hinzu kommt: Banken und Sparkassen können sich wegen ihrer Ertragslage leider kaum neue Risiken in ihren Kreditbüchern leisten. Also wird Vorsicht aller Orten die oberste Kreditgeber-Maxime sein.
Was Sie jetzt tun sollten!
Bereiten Sie sich besonders gut auf Kreditgespräche jetzt und in der kommenden Zeit vor. Dazu gehört vor allem:
- Aktuelle Zahlen: Möglichst bereits der endgültige Jahresabschluss 2019. Besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, dass er diesen vorzieht und was Sie bis wann an Informationen dafür liefern müssen. Denn: Kreditgeber entscheiden gerne auf Basis endgültiger Zahlen. Und so haben Sie einen Nachweis über die bisher positive Entwicklung Ihres Unternehmens. Außerdem gehört dazu die aktuelle BWA des letzten Monats. D.h. die BWA Februar sollte spätestens Mitte März vorliegen! Auch das besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, wenn das bisher nicht so gelaufen sein sollte.
- Einschätzung Ihrer Verhandlungsposition: Bevor Sie in ein Kreditgespräch gehen, sollten Sie eine realistische Einschätzung haben, wie stark Ihre Verhandlungsposition ist. Dazu brauchen Sie drei Informationen: Ratingnote, Kapitaldienstfähigkeitsberechnung, Blankoanteil Ihres Kreditengagements.
- Klare Vorstellungen, wie Sie mit der schwierigen Situation umgehen wollen: Idealer Weise haben Sie für 2020 klare Ziele gesetzt und diese in einer Ertragsplanung konkretisiert und machen jeden Monat Plan-Ist-Vergleich. Auf dieser Basis überarbeiten Sie jetzt Ihre Planung. Am besten in verschiedenen Szenarien für Umsatzrückgänge unterschiedlicher Dimension – zum Beispiel 5%, 10%, 20 % und mehr. Und sagen dann, mit welchen Maßnahmen Sie gegensteuern werden. Ideen dafür finden Sie auf www.rezession-was-tun.de.
Was Ihren Gang zu Hausbank leichter machen wird
Das Unterstützungsprogramm der Bundesregierung werden die KfW und die Landesförderbanken nutzen, um in den bestehenden Kreditprogrammen die „Haftungsfreistellung“ zu erhöhen. Diese entlasten Ihre Hausbank bis zu 100 % vom Risiko des von Ihnen beantragten Kredits. Das macht natürlich Kreditentscheidungen erst einmal leichter. Aber: Es entbindet Sie nicht davon, Ihre Kreditanfragen fundiert vorzutragen. Denn auf jeden Fall müssen die Kreditinstitute prüfen, dass Ihr finanzieller Bedarf wirklich corona-verursacht ist. Unternehmen, die bereits vor dem 31.12.2019 in Schwierigkeiten waren, sind in keinem Programm antragsberechtigt.
Weitere Impulse zum Umgang mit Corona
Welche unternehmerischen Bereiche sind jetzt in den Blick zu nehmen, mit welchen Fragestellungen und welchen Aktivitäten? Hinweise dazu finden Sie auf meiner aktuellen Internetseite www.corona-krise.cd-sander.de und weiterhin unter www.rezession-was-tun.de und in meiner Methodenbibliothek www.methoden-fuer-kmu.de.
Und holen Sie sich fachkundige Unterstützung
Schmoren Sie nicht alleine im eigenen Saft:
- Sprechen Sie mit Unternehmerkollegen/innen – hoffentlich haben Sie eine/n „Unternehmerkollegen/in Ihres Vertrauens“ für solche Themen.
- Fragen Sie Ihren Steuerberater nach weiterer Unterstützung über die oben angesprochenen Themen hinaus.
- Ziehen Sie ggf. einen qualifizierten Unternehmensberater hinzu: Jetzt kommt es sowohl in der Finanzierung / Liquidität wie in den Gegenmaßnahmen auf Expertenwissen und Umsetzungsstärke an. Auch dafür gibt es eine zusätzliche Corona-Förderung mit 100% Kostenübernahme bis zu einem Beratungshonorar von € 4.000.
Und handeln Sie jetzt direkt
Abwarten war gestern. Erarbeiten Sie jetzt direkt Ihre Szenarien und beantragen Sie sofort die erforderlichen zusätzlichen Kreditlinien.
Hinweis (nicht nur) für Steuer- und Unternehmens-Berater*innen
Fachbeiträge speziell für Ihre Aktivitäten finden Sie auf der Seite „Corona und Lesen“.