Die qualifizierte BWA als Kreditunterlage

Viele Unternehmen haben mit ihren Banken und Sparkassen vereinbart, regelmäßig über die wirtschaftliche Entwicklung Bericht zu erstatten. Das Instrument dafür ist meistens die Betriebswirtschaftliche Auswertung – BWA. Kreditinstitute erwarten allerdings eine qualifizierte BWA als Kreditunterlage.

Warum die Standard-BWA nicht ausreicht

Wieso gibt es eine „qualifizierte“ BWA? Die Standard-BWA aus der Finanzbuchhaltung müsste doch ausreichen? Diese Frage beantwortet sich durch die letzte Zeile der BWA: Diese hat die Bezeichnung „vorläufiges Ergebnis“. Dieser Begriff steht dort bewusst! In den meisten Unternehmen ist das „vorläufige Ergebnis“ eben nicht das echte betriebswirtschaftliche Ergebnis des jeweiligen Monats. Den in der Finanzbuchhaltung fehlen viele Informationen, die für ein betriebswirtschaftlich genaues Ergebnis benötigt werden – z.B. die Halbfertigen Arbeiten oder der Warenbestand oder . . .

Es kommt auf das Geschäftsmodell an: BWA-Check machen

Wie weit das „vorläufige“ vom echten Monats-Ergebnis abweicht, hängt sehr stark vom Geschäftsmodell des Unternehmens ab. Um das für das eigene Unternehmen zu prüfen, nutzen Sie den BWA-Check. Mit dieser Checkliste erarbeiten Sie gemeinsam mit Buchhaltung und / oder Steuerberatungskanzlei im ersten Schritt welche Ergänzungen in Ihrer BWA sinnvoll sind. Im zweiten Schritt überlegen Sie, wie Sie die erforderlichen Änderungen umsetzen. Weitere Informationen dazu finden Sie auch im Kapitel 7 „Typische Kreditunterlagen“ meines Buches – und dort im Kapitel „7.6 Vierteljährliche BWA – zügig, aussagefähig und eigeninitiativ“.

Machen Sie auch den BWA-Test der Banken

Banken und Sparkassen haben eine ganz einfache Methodik, um zu erkennen, wie aussagefähig eine vom Kreditnehmer eingereichte BWA ist – und ob diese den Anforderungen an eine „qualifizierte“ BWA genügt. Wie das funktioniert und wie Sie diesen Test selber machen können lesen Sie hier.

Die qualifizierte BWA als Kreditunterlage

Sprechen Sie in Zweifelsfällen auch mit Ihren Kreditgebern, welche Anforderungen diese an eine „qualifizierte“ BWA stellen. Und ganz wichtig: Wenn Sie die Aussagefähigkeit Ihrer BWA verbessert haben und diese verbesserte Version zum ersten Mal an Ihre Kreditgeber versenden: Bitte erläutern Sie in einem Begleitschreiben die vorgenommenen Veränderungen, damit diese in der Kreditakte der Bank dokumentiert sind. Bedenken Sie: Im Rating Ihrer Banken nach Basel III wird auch nach der „qualifizierten unterjährigen Berichterstattung“ gefragt.

Die qualifizierte BWA als Instrument der Unternehmenssteuerung

Und bedenken Sie weiterhin: Sie bauen eine qualifizierte BWA ja „nicht nur“ für Ihre Kreditgeber. Sondern mit diesem Instrument können Sie Monat für Monat auch Ihr Unternehmen besser steuern, weil Sie genauer wissen, wie erfolgreich diese Monate waren.

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