Finanzierungsstruktur zukunftsfähig gestalten

Unternehmen sind jetzt besonders gefordert, ihre Finanzierungsstruktur zukunftsfähig zu gestalten. Denn das schwierige Umfeld führt auch dazu, dass Kreditgeber wählerischer werden. Dabei sollten folgende Themen zur Finanzierungsstruktur im Fokus stehen:

Richtige Finanzierungsstruktur in Ihrer Bilanz

Was ist schon „richtig“? Und das in diesen Zeiten voller Umbrüche und Risiken!? Und dennoch gibt es betriebswirtschaftliche Grundsätze, die unverändert Geltung haben. Dazu gehört das Postulat, wie Unternehmen die verschiedenen Vermögenspositionen auf der Aktivseite der Bilanz finanzieren sollten.

Auf der Aktivseite der Bilanz unterscheiden wir zwei große Blöcke:

  • Anlagevermögen: Dieses schafft die Grundlagen, damit ein Unternehmen arbeiten kann. Hier finden sich Positionen wie Immobilien, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fahrzeuge und auch Beteiligungen an anderen Unternehmen (sog. Finanzanlagen).
  • Umlaufvermögen: Dieses ermöglicht das Abwickeln des Tagesgeschäfts. Die wesentlichen Positionen sind Halbfertige und Fertige Arbeiten, Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Warenlager und Kundenforderungen.

Auf der Passivseite der Bilanz stehen zur Finanzierung die folgenden Blöcke zur Verfügung:

  • Eigenkapital
  • Rückstellungen: gerade in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind das in der Regel keine besonders hohen Beträge; Ausnahme sind möglicher Weise hohe Pensionsrückstellungen)
  • Langfristige Verbindlichkeiten: Darlehen – in der Regel von Kreditinstituten
  • Kurzfristige Verbindlichkeiten: Lieferanten und Kontokorrentkreditinanspruchnahmen bei Kreditinstituten
  • Sonstige Verbindlichkeiten: Hier finden sich kleinere Positionen wie die Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt und Sozialkassen; aber auch die Darlehen von Gesellschaftern an ihre GmbH werden hier erfasst.

Bei der Finanzierungsstruktur geht es um die Frage, wie sich Aktiv- und Passivseite der Bilanz zu einander verhalten.

Halten Sie die „Goldene Bilanzregel“ ein

Diese Frage wird mit einer uralten und bewährten Kennzahl beantwortet: Der „Goldenen Bilanzregel“ oder auch „Anlagendeckung“. Diese Kennzahl werten auch alle Kreditinstitute im Rahmen der Bonitätsbewertung aus.

Die Forderung: Ihr Anlagevermögen sollte komplett durch Eigenkapital und langfristige Darlehen (Laufzeit länger 4 Jahre) finanziert sein. 

Die Rechenformel: (Eigenkapital + langfristige Darlehen) / Anlagevermögen.

Der Wert der Kennzahl: Dieser sollte deutlich > 1,0 sein! Wie groß der Überhang „über 1,0“ sein sollte, ist abhängig vom Mindestwarenbestand („Eiserner Warenbestand“), den Ihr Unternehmen benötigt, um liefer- und leistungsfähig zu bleiben. Auch dieser „eiserne Warenbestand“ sollte zu einem guten Teil langfristig finanziert sein.

Wenn nicht: Unternehmen mit einer Anlagendeckung kleiner „1“ kann prognostiziert werden, dass diese über kurz oder lang in Liquiditätsprobleme geraten werden – wenn sie nicht schon in selbigen stecken. Hintergrund: Diese Unternehmen nutzen einen Teil ihrer kurzfristigen Finanzierungsmittel (Lieferantenkredit und Kontokorrentkredit-Inanspruchnahmen für die Finanzierung des Anlagevermögens. Damit fehlen diese Finanzierungsmittel aber für die Finanzierung des Umsatzes (Umlaufvermögens).

Werden Sie jetzt aktiv für Ihre Finanzierungsstruktur

Wenn Ihre Berechnung der Goldenen Bilanzregel gerade nur eine knappe „1“ oder gar einen Wert unter „1“ zeigt, dann sollten Sie jetzt Ihre Finanzierungssituation kritisch überprüfen. Dazu gehören Fragen wie:

  • Wie viel langfristige Finanzierungsmittel fehlen, um z.B. einen Wert von 1,2 zu erreichen?
  • Wo liegen die Ursachen für das Nichteinhalten der Goldenen Bilanzregel? Wurden z.B. viele kleinere Investitionen über den Kontokorrentkredit finanziert? Oder ist das Eigenkapital mit dem Unternehmen nicht mitgewachsen? Oder . . . ?
  • Welche Alternativen stehen zur Verfügung, um die langfristige Finanzierungslücke zu schließen?
  • Gibt es auch auf der kurzfristigen Finanzierungsseite noch ungenutzte Möglichkeiten?
  • . . .

Ziehen Sie ggf. externen Blick und externen Sachverstand hinzu. Für eine solche Beratung gibt es auch öffentliche Förderung (das sog. BAFA-Programm „Förderung unternehmerischen Know-Hows“).

Mehr Impulse zur zukunftsfähigen Finanzierung Ihres Unternehmens

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