„GoBD“ – sie gelten seit Anfang 2015 (!) und sind die zusammengefassten und neuen Regelungen der Finanzbehörden für Unternehmen in zweierlei Hinsicht:
- Vorschriften wie Unternehmen ihre Belege aufzubewahren und die Abläufe mit ihren Belegen zu beschreiben haben (Stichwort: Verfahrensdokumentation)
- Vorschriften, wie die Finanzbehörden den Zugriff auf diese Unternehmensdaten erhalten und beanspruchen – auch quer durch alle „Nebensysteme“ (vom Fahrten- bis zum Kassenbuch)
Der Zusammenhang mit der Liquidität des Unternehmens: Wird bei einer steuerlichen Außenprüfung festgestellt, dass das Unternehmen die GoBD nicht beachtet, kann das Finanzamt Zuschätzungen zu den Umsatz- und Ertragssteuern vornehmen. Das kann teuer werden.
Sie möchten mehr erfahren und eine Checkliste für die Bestandsaufnahme in Ihrem Unternehmen zur Umsetzung der GoBD nutzen, dann lesen Sie die KMU-Berater News 2016-02 des Bundesverbandes Die KMU-Berater.