Kreditsicherheiten: Diese drei Grundsätze sollten Sie beachten

„Sicherheiten – das unbekannte Thema!?“ Damit es Ihnen nicht so ergeht sollten Sie bei Kreditsicherheiten diese drei Grundsätze beachten!

Grundsatz 1: Den Zusammenhang Sicherheiten und Bonität beachten

Wie viele und welche Sicherheiten Banken und Sparkassen von Ihnen als Kreditnehmer verlangen, hängt ganz wesentlich an der Bonität Ihres Unternehmens. Für Kreditgeber geht es dabei um zwei wesentliche Faktoren:

  •  Rating nach Basel II: Bewertung Ihres Unternehmens mit Blick auf erstens die Zahlen der Vergangenheit (Jahresabschlüsse), zweitens die aktuelle Entwicklung und der Zukunftsaussichten (Betriebswirtschaftliche Auswertungen, Planzahlen und Einschätzung zur kaufmännischen Qualifikation) und drittens die Führung des Geschäftsgirokontos.
  • Kapitaldienstfähigkeitsberechnung : Cashflow-Rechnung zur Antwort auf die Frage, ob Ihr Unternehmen zukünftig in der Lage sein wird, Zinsen und Tilgungen stets pünktlich und vollständig zu zahlen.

Konsequenz für Sie: Die Ergebnisse der Kreditgeber sollten Sie kennen. In der Regel bedeutet das, dass sie danach fragen müssen.

Grundsatz 2: Über Sicherheiten soll man sprechen

Sicherheiten sind auch ein unbekanntes Thema, weil weder Unternehmen noch Banken gerne darüber sprechen. Doch in diesem Fall ist Schweigen nicht Gold. Sprechen Sie das Thema an:

  • Fragen Sie ihre Kreditgeber ganz konkret, wie diese die einzelnen Sicherheiten bewerten. Denn Kreditgeber gehen dabei vom „Katastrophenfall“ aus: Welchen Wert würde ein von Ihnen als Sicherheit zur Verfügung gestellter Vermögensgegenstand (zum Beispiel Grundschuld auf einer Immobilie, abgetretene Kundenforderung, sicherungsübereignete Maschine, Ihre persönliche Bürgschaft, . . . ) im Falle einer zwangsweisen Verwertung voraussichtlich erbringen. Diese Werte liegen in der Regel (sehr) deutlich unter Ihren Vorstellungen was den Wert dieser Vermögensgegenstände betrifft.
  • Vereinbaren Sie mit ihren Banken und Sparkassen klar und eindeutig, für welche Konten (Geschäftsgiro-, Darlehens-Konten) Sie die einzelne Sicherheit hergeben. Konkret bedeutet dies, das in jedem Sicherheitenvertrag (Grundschulden: In der Sicherungszweckerklärung) die jeweils betroffenen Kontonummern stehen. Die sogenannten „weiten Sicherungszweckerklärungen“ mit der Formulierung „für alle derzeitigen und zukünftigen Verbindlichkeiten des Kreditnehmers“ sollten Sie unbedingt vermeiden.
  • Akzeptieren Sie keine Übersicherung. Eine Übersicherung liegt vor, wenn die Summe der Sicherheiten (bewertet von der Bank) nicht nur vorübergehend über der Summe der Kredite liegt (bei ausgezahlten Darlehen Kontostand, bei Kontokorrentkrediten vereinbarte Kreditlinie). Das bedeutet: Jedes Jahr mindestens einmal die Sicherheitensituation prüfen.
  • Bedenken Sie den Zusammenhang zwischen Sicherheiten und Zinsen: Je mehr werthaltige Sicherheiten Sie zur Verfügung stellen, desto erfolgreicher werden Sie über niedrigere Zinssätze verhandeln.

Grundsatz 3: Sicherheiten können atmen

Welche Sicherheiten eine Bank verlangt, hängt laut Grundsatz 1 von der Bonität des Kreditnehmers ab. Dies hat zur Folge, dass die Bank weitere Sicherheiten verlangen kann und wird, wenn sich die Bonität des Unternehmens während der Kreditlaufzeit verschlechtert. Dies ist auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen (AGB) entsprechend geregelt.

Im Umkehrschluss heißt es natürlich auch: Wenn sich die Bonität Ihres Unternehmens verbessert, dann gehen Sie auf die Bank zu und verhandeln über eine Verringerung sprich Rückgabe von Sicherheiten. Dabei hilft es natürlich sehr, wenn das Unternehmen seine Bonität realistisch einschätzen kann (Grundsatz 1) und die Sicherheitenverträge so gestaltelt hat, dass es einfach ist, einzelne Sicherheiten separat zu verhandeln (Grundsatz 2).

Merke

Es ist alles eine Frage der Verhandlungsmachtposition des Unternehmens.  Diese systematisch zu steigern sollte Bestandteil der unternehmerischen Finanzierungsstrategie sein. Dazu gehört es, bei Kreditsicherheiten diese drei Grundsätze zu beachten!

Mehr zum Thema Sicherheiten und Bewertung finden Sie auch in einem Beitrag auf www.haufe.de und natürlich in „Kapitel 8 Sicherheiten: Die Sichtweise der Kreditgeber verstehen“ in meinem Buch.

Weiterempfehlen: