Kreditsicherheiten: Weite Sicherungszweckerklärung vermeiden

Verträge über Kreditsicherheiten unterschreiben Unternehmen jeden Tag und übersehen dabei leider oft die Details. Und verhandeln daher nicht entsprechend mit ihren Banken und Sparkassen.

Neben den Grundsätzen der Sicherheitenbestellung und der Bewertung von Sicherheiten durch die Kreditinstitute (siehe Kapitel 8 im Buch) kommt den Details in den Verträgen über Kreditsicherheiten große Bedeutung zu.

Die weite Sicherungszweckerklärung – Ein Instrument voller Tücken

In der Regel nutzen Banken standardisierte Formularverträge für die Sicherheitenverträge. Das gilt für Bürgschaften, Sicherungsübereignungen, Verpfändungen, Abtretungen, Grundschuldbestellungen etc. Diese standardisierten Formularverträge enthalten alle die sog. „weite Sicherungszweckerklärung“. Der Text lautet im Allgemeinen wie folgt: „Diese Sicherheit dient zur Sicherung aller derzeitigen und künftigen Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenüber der Bank“. Diese Formulierung enthält für Sie als Sicherungsgeber zwei tückische Partien:

  • „aller … Verbindlichkeiten“: In der Regel wird über einen speziellen Kredit verhandelt und dieser soll besichert werden. Nach dieser Formulierung haftet die neue und damit zusätzliche Sicherheit aber für alle Kredite, die das Unternehmen bei der Bank hat.
  • „künftige“: Die jetzt für einen bestimmten Kredit gegebene Sicherheit wird auch für noch künftig von der Bank zur Verfügung gestellte Kredite mithaften. Beispiel: Sie finanzieren eine Maschine über ein Darlehen mit einer Laufzeit von fünf Jahren und als Sicherheit dient die Sicherungsübereignung dieser Maschine. Nach drei Jahren nehmen Sie ein weiteres Darlehen auf. Nach fünf Jahren haben Sie den ursprünglichen Kredit zurückgezahlt – und die vor fünf Jahren unterzeichnete Sicherungsübereignung gilt weiterhin für das später aufgenommene Darlehen.

Die Tücken in Verträgen über Kreditsicherheiten vermeiden

Als Unternehmer und Sicherungsgeber wollen Sie diese Tücken der standardisierten Verträge natürlich am liebsten vermeiden. Das bedeutet: Sie müssen im Rahmen Ihrer Verhandlungsmachtposition einen individuellen Vertrag über die geplante Sicherheit abschließen. Dabei müssen Sie auf folgendes achten:

  • Bestimmen Sie genau, für welche Kreditkonten bei der Bank (Darlehen, Kontokorrentkredite, Avale) diese Sicherheit haften soll und nehmen Sie die Kontonummern dieser Kreditkonten ausdrücklich in den Vertrag mit auf. Der Vorteil: Wenn alle aufgeführten Konten ausgeglichen sind und damit gelöscht werden, erlischt der Vertrag über die Sicherheit automatisch mit. Idealer Weise daher immer nur ein Konto pro Sicherheitenvertrag.
  • Unterschreiben Sie keine Fomulierungen „alle Verbindlichkeiten“ und „künftige Verbindlichkeiten“.

Dass Sie dieses Verhandlungsziel immer erreichen werden, ist nicht selbstverständlich. Es kommt halt auf Ihre Verhandlungsposition an – also auf Ihr Rating, Ihre Kapitaldienstfähigkeitsberechnung, Ihre Sicherheitenposition und Ihre Informationen zum Themenbereich Nachhaltigkeit. Dazu finden Sie weitere Beiträge und Handlungsimpulse hier im Menüpunkt „Aktuelles“. Weitere Handlungsimpulse rund um die Themen Liquidität und Finanzierung finden Sie außerdem auf www.methoden-fuer-kmu.de.

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