Wie beurteilt Ihre Bank Ihre BWA?

Viele Unternehmen reichen Ihren Kreditinstituten auch die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) ein:

  • weil es regelmäßig vereinbart ist – dann meist viertel- oder halbjährlich;
  • als vorläufige Zahlen zum Jahresabschluss – also die Dezember-BWA.

Die Frage in den Ratingsystemen der deutschen Banken und Sparkassen zur BWA lautet sinngemäß wie folgt: „Aussagefähige (oder: qualifizierte) unterjährige Berichterstattung?“

Die spannende Frage lautet nun: Was verstehen die Banken und „aussagefähig“ oder „qualifiziert“?

Diese Frage beantwortet Ihnen der BWA-Check. Die dort gestellten 10 Fragen beinhalten die Themen der Kreditinstitute für eine aussagefähige BWA.

Mehr dazu finden Sie im Buch im Kapitel 7.6.

Prüfen Sie auch folgende Frage: Wie nah ist die Dezember-BWA an den endgültigen Zahlen Ihres Jahresabschlusses? Je größer die Differenzen, umso größer ist der Handlungsbedarf zur Verbesserung Ihrer BWA!

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