Viele Unternehmen reichen Ihren Kreditinstituten auch die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) ein:
- weil es regelmäßig vereinbart ist – dann meist viertel- oder halbjährlich;
- als vorläufige Zahlen zum Jahresabschluss – also die Dezember-BWA.
Die Frage in den Ratingsystemen der deutschen Banken und Sparkassen zur BWA lautet sinngemäß wie folgt: „Aussagefähige (oder: qualifizierte) unterjährige Berichterstattung?“
Die spannende Frage lautet nun: Was verstehen die Banken und „aussagefähig“ oder „qualifiziert“?
Diese Frage beantwortet Ihnen der BWA-Check. Die dort gestellten 10 Fragen beinhalten die Themen der Kreditinstitute für eine aussagefähige BWA.
Mehr dazu finden Sie im Buch im Kapitel 7.6.
Prüfen Sie auch folgende Frage: Wie nah ist die Dezember-BWA an den endgültigen Zahlen Ihres Jahresabschlusses? Je größer die Differenzen, umso größer ist der Handlungsbedarf zur Verbesserung Ihrer BWA!