Unterlagen für Kreditgeber – transparent und aktuell

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass Unternehmen ihre Unterlagen für Kreditgeber transparent und aktuell halten. Aber wenn Sätze schon mit „eigentlich“ beginnen . . . Als Berater und in Seminaren erlebe ich immer wieder, dass in vielen Unternehmen das Tagesgeschäft die Zeit und die Kraft für dieses Thema zum Teil absorbiert.

Unterlagen – aktuell

Kreditgeber entscheiden gerne auf Basis aktueller und auch endgültiger Unterlagen. D.h.  wenn Sie jetzt – Ende März 2024 – mit einer Bank oder Leasing- oder Factoring-Gesellschaft oder einem Internetportal über Kredite sprechen, sollte der Jahresabschluss 2023 vorliegen und eine aktuelle BWA Februar 2024. Die Zahlen aus diesen Unterlagen benötigen Sie ohnehin für die Steuerung Ihres Unternehmens – und auch dafür bedeutet je aktueller umso besser. Wenn Sie heute diese Unterlagen noch nicht in dieser Aktualität zur Verfügung haben, so überlegen Sie mit Buchhaltung und Steuerberater, wie Sie dies künftig so organisieren, dass das klappen wird. Viele Unternehmen schaffen das – es ist wirklich nur eine Frage von Organisation und Zusammenarbeit.

Unterlagen – transparent

Beim Jahresabschluss überschneiden sich transparent und aktuell: Die BWA vom Dezember 2023 reicht eben nicht aus, weil diese keine endgültigen Zahlen zeigt. Apropos BWA: Deren Problem ist das als „vorläufig“ ausgewiesene Ergebnis. Sie fragen sich für Ihre Unternehmenssteuerung: „Wie vorläufig ist das gezeigte Ergebnis für das Jahr 2023 oder jetzt im Jahr 2024 für Januar bis Februar – und in wenigen Tagen bis März?“ Die Antwort (also die Differenz zum „echten“ Ergebnis) hängt davon ab, wie Sie in der Buchführung arbeiten. Mehr dazu lesen Sie in diesem Beitrag. Die Frage nach dieser Differenz stellen sich natürlich auch Ihre Kreditgeber. Deshalb sind endgültige Zahlen für diese so wichtig.

Ganz ausführlich finden Sie das Thema „Kreditunterlagen“ in meinem Buch in Kapitel 7 „Typische Kreditunterlagen – Behalten Sie die Deutungshoheit“.

Welche Unterlagen benötigen Ihre Kreditgeber?

Diese Frage sollten Sie Ihrem Kreditgeber stellen, wenn Sie ihm Ihre Kreditanfrage kurz schildern: Denn nur dann können Sie die erwarteten Unterlagen transparent und aktuell zusammenstellen. Und nutzen Sie diese Unterlagen und Informationen natürlich gleichzeitig für die gezielte Steuerung Ihres Unternehmenserfolgs.

Typische Kreditunterlagen

Gehen Sie davon aus, dass z.B. folgende Unterlagen für Kreditgeber wichtig sein könnten:

  • Jahresabschluss
  • Aktuelle qualifizierte BWA (siehe zu „qualifiziert“ unter www.bwa-check.de)
  • Vermögens- und Verbindlichkeiten-Aufstellung Inhaber / Bürge
  • Einkommensteuerbescheid Inhaber / Bürge
  • Geschäftsmodell und seine Zukunftschancen auch mit Blick auf Digitale Transformation und Nachhaltigkeit (ESG)
  • Planzahlen (Ertragsplanung, Liquiditätsplanung, Investitions- und Bilanzplanung, Plan-Ist-Vergleiche)
  • Informationen zu verwendeten Controlling-Instrumenten
  • Informationen zu handelnden Personen auch auf der 2. Ebene
  • Überlegungen zur Unternehmensnachfolge
  • Wesentliche unternehmerische Risiken und der Umgang mit diesen
  • . . .

Schon diese mögliche Auswahl macht deutlich, wie wichtig das Gespräch über die erforderlichen Unterlagen ist: Damit Sie nicht zu wenig aber auch nicht zu viel vorbereiten.

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