Wenn Ihre Bank einen Kredit ablehnt

Wenn Ihre Bank einen Kredit ablehnt, dann sollten Sie auf jeden Fall nach den Gründen dafür fragen! Denn, dass Banken und Sparkassen Kreditwünschen ihrer Firmenkunden nicht (mehr) folgen, nimmt leider zu. Dies zeigen aktuelle Umfragen wie der Bank-Lending-Survey von EZB/Bundesbank und die Kredithürde von Ifo/Kfw.

Wenn Ihre Bank einen Kredit ablehnt, fragen Sie nach den Gründen. Denn nur wenn Sie diese Gründe für eine Ablehnung Ihrer Kreditanfrage kennen, können Sie diese reflektieren und ggf. Schlussfolgerungen ziehen – für die Steuerung Ihres Unternehmens und für Ihre weitere Finanzierungsstrategie. Das heißt nicht, dass Sie alle Gründe der Bank inhaltlich akzeptieren müssen – aber Sie sollten diese kennen. Manchmal zeigt der andere risikoorientierte Blickwinkel der Bank Aspekte auf, die Sie selber vielleicht nicht so im Blick haben.

Wenn Ihre Bank einen Kredit ablehnt: Banken nennen oft keine Gründe

Das zumindest spiegeln immer wieder die Berichte mittelständischer Unternehmen über ihre Kreditgespräche. Diese Haltung vieler Banken ist aber unverständlich: Denn erstens haben Sie als Unternehmen alle Informationen geliefert, die die Bank von Ihnen haben wollte. Die Bank hat diese ausgewertet und daraus ihre Schlussfolgerung „Kredit abgelehnt“ abgeleitet – da sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass Sie die Gründe erfahren. Und zweitens ist es – siehe oben – für Sie als Unternehmer sogar eine Hilfestellung, wenn Sie die Gründe für eine Kreditablehnung erfahren. Man könnte also von unterlassener Hilfeleistung sprechen.

Wenn Ihre Bank einen Kreditablehnt: Die Banken haben sich verpflichtet, die Gründe zu benennen

Nur leider kennen viele Kundenbetreuer in Banken und Sparkassen diese Selbstverpflichtung nicht. Ihr Titel: „High level principles on feedback given by banks on declined SME-credit applications“.

Worum geht es dabei: Dies ist eine Vereinbarung vom Juni 2017, die auf Initiative der Europäischen Union in Gestalt der Kommission zustande gekommen ist. Eingebunden sind alle kreditwirtschaftlichen Verbände. In Deutschland sind diese in der „Deutschen Kreditwirtschaft“ zusammen geschlossen. Dort haben die Verbände das Thema gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks, dem Industrie- und Handelskammertag und dem Bundesverband der Deutschen Industrie beraten.

Über das Ergebnis berichtet die „BankInformation“ (Fachzeitschrift der deutschen Genossenschaftsbanken) in der Ausgabe 01/18 unter der Überschrift „Bankenfeedback bei der Ablehnung von KMU-Krediten“: „Im Kern geht es darum, dass Kreditinstitute ihren mittelständischen Firmenkunden auf deren Nachfrage die Gründe für eine Kreditablehnung nennen und erläutern. Dabei ist dem Kreditinstitut der Kommunikationswerg, das heißt mündlich oder schriftlich, freigestellt“.

Damit haben Sie die rechtliche Grundlage, genau nachzufragen. Und Sie dürfen eine klare Benennung der Gründe und deren Erläuterung einfordern. Sie müssen allerdings damit rechnen, dass nicht alle Bankbetreuer und Banken diese über ihre Verbände eingegangene Verpflichtung immer gegenwärtig haben.

Man kann sich natürlich fragen, warum sich die Kreditinstitute nur verpflichten, auf eine entsprechende Anfrage ihrer Kunden zu antworten (wie sie dies übrigens auch bei ihrer Selbstverpflichtung zur Rating-Kommunikation nur getan haben)? Besonders bemerkenswert und unverständlich erscheint mir, dass sich die beteiligten Wirtschaftsverbände als Interessensvertreter der KMU auf diese Struktur eingelassen haben „auf deren Nachfrage“.

Interessanter Weise sind sich die Kreditinstitute ihrer selber aber nicht so ganz sicher: In der Ausgabe 2-20 der BankInformation wird über den jährlichen Austausch der DK mit den drei genannten Wirtschaftsverbänden zu diesen „High level principles“ berichtet: „Im Rahmen der offenen Finanzkommunikation der Kreditinstitute erhalten Mittelstandskunden von ihren Hausbanken in der Regel die angefragten Informationen einschließlich der Gründe für eine Kreditablehnung“. Wieso nur „in der Regel“ und „einschließlich der Gründe“? Die „High level principles“ verlangen doch gerade das Nennen der Gründe und das zu 100 Prozent! Interessanter Weise habe ich in den zugänglichen Medien der Sparkassen-Finanzgruppe keine Hinweise auf diese Verpflichtung gelesen.

Sollte der Betreuer der Bank auch nach dem Hinweis auf diese Verpflichtung der Banken keine nachvollziehbaren Begründungen geben können oder wollen, ist der Gang zur nächst höheren Kompetenzebene angesagt.

Nebenbei: Eigentlich sollte das alles eine Selbstverständlichkeit sein und nicht einer Initiative der EU bedürfen. Wenn ein Unternehmen Informationen gegeben hat, die die Bank verlangt hat, dann sollte dieses Unternehmen Anspruch auf entsprechendes Verhalten seitens seiner Bank haben. Das ist in einem partnerschaftlichen geschäftlichen Austausch eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Dank der EU können Sie es jetzt auch einfordern. Und das sollten Sie im Falle eine nicht oder nicht ausreichend begründeten Kreditablehnung auch tun!

Mehr zu Ihrer Banken-Kommunikation

Natürlich geht es nicht nur bei Kreditablehnungen um eine gute Kommunikation – sondern in allen Kontakten mit Ihren Kreditgebern. Was Sie dazu wissen müssen, finden Sie im Buch, das auf dieser Internetseite beschrieben wird.

Sie möchten eine selbstkritische Bestandsaufnahme ihrer Banken-und Finanzierungs-Situation machen? Dann nutzen Sie dazu die zehn Thesen in der Checkliste des Bundesverband Die KMU-Berater.

 

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