Kreditgeber testen die BWA ihrer Firmenkunden – Tun sie es auch!

Kreditgeber testen die BWA ihrer Firmenkunden auf deren Aussagefähigkeit – tun Sie es auch bevor Sie Ihre BWA als Kreditunterlage Ihren Kreditgebern übersenden! Denn nur so werden Sie mit Ihren BWA-Zahlen überzeugen können.

Aussagefähige BWA!? Die Krux mit dem „vorläufigen Ergebnis“

Natürlich wünscht sich jedes Unternehmen eine aussagefähige BWA jeden Monat. Und das aus zwei Gründen:

  1. Für eine effiziente Steuerung des unternehmerischen Erfolgs, um die eigenen Ziele zu erreichen.
  2. Für eine klare Kommunikation gegenüber Kreditgebern im Laufe des Jahres und vor allem am Ende eines Jahres, damit diese die Bonität Ihres Unternehmens (Rating und Kapitaldienstfähigkeit) angemessen einschätzen können.

Die BWA hat nur leider ein Problem: Sie zeigt in der letzten Zeile nicht den „Jahresüberschuss“, sondern nur ein „vorläufiges Ergebnis“. Und dieses vorläufige Ergebnis kann meilenweit vom „echten“ Monatsergebnis und im Dezember vom Jahresüberschuss des Jahres entfernt sein. Und damit liefert das vorläufige Ergebnis in sehr vielen Unternehmen falsche Signale für Ihre Unternehmenssteuerung und für die Bonitätsbewertung der Kreditgeber. Deshalb testen Kreditgeber Ihre BWA auf deren Qualität und Aussagefähigkeit.

Das Ziel: Die Dezember-BWA ist nahe am Jahresabschluss

Das sollte das unternehmerische Ziel sein: Die Differenz zwischen dem vorläufigen Ergebnis der Dezember-BWA und dem Jahresüberschuss darf nur noch in den abschließenden Inventur-Zahlen liegen. Alle anderen „Jahresabschluss-Arbeiten“ sind bereits durch Buchungen im Laufe des Jahres (unterjährig) mit bearbeitet worden. So erhalten Sie jeden Monat aussagefähige BWAs.

Der BWA-Schnelltest: Die Bank macht ihn – Sie auch!

Wie stark die Abweichung zwischen „vorläufigem Ergebnis“ und „Jahresüberschuss“ ist und wie stark damit Ihr Unternehmen von dieser klassischen BWA-Schwachstelle betroffen ist, zeigt der BWA-Schnelltest. Den machen Ihre Kreditgeber – also machen Sie ihn auch:

  • Nehmen Sie Ihre BWA Dezember 2022 (Achtung: Die Version, die Sie Anfang 2023 als erste für den Dezember von Buchhaltung oder Steuerberatungskanzlei erhalten haben): Welches „vorläufige Ergebnis“ zeigt diese BWA?
  • Nehmen Sie dann Ihren Jahresabschluss 2022: Welchen „Jahresüberschuss“ weist die Gewinn- und Verlustrechnung aus?
  • Vergleichen Sie beiden Zahlen: Wie groß ist der Unterschied?

Je größer die Differenz ist, desto dringender und wichtiger ist Ihr Handlungsbedarf. Ab einem Unterschied von 10 % der beiden Beträge empfehle ich Ihnen dringend eine tiefergehende Analyse.

Die tiefergehende Analyse: Worauf achten

Die Ursachen für eine starke Abweichung zwischen vorläufigem Ergebnis und Jahresüberschuss können je nach Geschäftsmodell und Buchungsverhalten sehr unterschiedlich sein. Klassiker sind dabei z.B.

  • Keine Buchung von Halbfertigen und Fertigen Arbeiten
  • Kein Erfassen der Veränderungen im Warenbestand (in der BWA wird der Wareneinkauf gebucht – nicht der Wareneinsatz / -verbrauch des Monats)
  • Die anteiligen monatlichen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen werden nicht gebucht
  • . . .

Eine Checkliste mit allen zu prüfenden Themen können Sie unter www.bwa-check.de nach einer kurzen Registrierung herunterladen.

Machen Sie Ihre BWA jetzt fit für das Jahr 2024 und folgende

Sie haben im BWA-Schnelltest eine deutliche Differenz ermittelt?! Dann sprechen Sie jetzt mit Buchhaltung und / oder Steuerberatungskanzlei darüber, welche Arbeitsweisen Sie ändern müssen und wollen, damit Sie ab Januar 2024 eine wirkliche aussagefähige BWA für Ihre Unternehmenssteuerung nutzen können und Ihren Kreditgebern übermitteln können.

Ergänzen Sie den BWA-Schnelltest mit einem Check Ihrer Finanzierungs-Situation allgemein.

Mehr Informationen zur Analyse von BWA und Jahresabschluss finden Sie im Buch im „Kapitel 4.1 Analyse Ihrer Jahresabschlüsse – worauf es ankommt“.

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