Jahresabschluss 2021 als Kreditunterlage

Ihr Jahresabschluss 2021 ist eine der wichtigsten Kreditunterlagen für alle Ihre Kreditgeber. Darum geht es:

Jahresabschluss 2021 als Kreditunterlage jetzt vorlegen

„Jetzt“ bedeutet in diesem Falle: ab sofort. Wenn Sie in diesen Tagen oder den nächsten Wochen Kreditverhandlungen führen, punkten Sie mit Ihrem Jahresabschluss 2021 als Kreditunterlage. Denn Kreditgeber entscheiden gerne auf Basis aktueller und endgültiger Zahlen. Und Ihre BWA Dezember 2021 enthält eben nur vorläufige Zahlen.
Das bedeutet natürlich, dass Sie den Zeitplan für das Erstellen des Jahresabschlusses 2021 späestens jetzt mit Ihrer Steuerberatungskanzlei festlegen müssen. Idealer Weise haben Sie das bereits im Herbst 2021 getan. Nutzen Sie dafür die Checkliste „Jahresabschluss-Erstellung“.

Seien Sie ehrlich mit sich selbst: Ihre Bilanzpolitik

Für Ihren Jahresabschluss treffen Sie zahlreiche Bewertungsentscheidungen. Diese gilt es bewusst zu treffen. Dahinter steht die Frage nach Ihrer Bilanzpolitik:

  • Konservativ:  Sie bewerten Ihre Vermögensgegenstände möglichst niedrig und setzen Ihre Rückstellungen möglichst hoch an – jeweils im Rahmen der Bewertungsspielräume des Handelsgesetzbuches (HGB) im Sinne der kaufmännischen Vorsicht aus.
  • Progressiv: Sie nutzen nicht alle Bewertungsspielräume des HGB – damit ist Ihr Jahresüberschuss höher als bei konservativer Bilanzpolitik.

Unternehmerisch zu bevorzugen ist die konservative Variante, denn diese schafft durch die niedrigere Bewertung Vorsichts-Spielräume.

Konservative Bilanzpolitik im Detail

Letztlich geht ist im Jahresabschluss um die Bewertungsspielräume in folgenden Bilanzpositionen:

  • Anlagevermögen: Alle Möglichkeiten für berechtigte Sonderabschreibungen genutzt?
  • Umlaufvermögen: Warenlager, RHB-Stoffe, halbfertige- und Fertige Arbeiten sowie Kundenforderungen realistisch bewertet / abgewertet?
  • Rückstellungen: Alle erforderlichen gebildet bei kritischer Sicht auf die Risiken?

Noch weiter ins Detail gehen Sie mit der Checkliste Jahresabschluss-Vorbereitung.

Ihr Jahresabschluss 2021 als Kreditunterlage – der Blick Ihrer Kreditgeber

Ihr Jahresabschluss 2021 als Kreditunterlage wird von Kreditgebern aus einem speziellen Blickwinkel gelesen – mehr dazu in diesem Beitrag. Bedenken Sie auch, dass der Jahresabschluss mit die wichtigste Kreditunterlage gemäß § 18 Kreditwesengesetz (KWG) ist; dieser schreibt Kreditinstituten vor, dass sie sich einen Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kreditnehmer verschaffen müssen. Mehr dazu in meinem Buch in Kapitel 3 „Das rechtliche „Korsett“ für Kreditgeber ist eng“.

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